Härtere Strafe bei Nichteinhalten der Rettungsgasse Gesetzesauszug § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht .. bildet, muss mit einer Geldbuße von mindestens 200 € rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine Geldbuße von 320€ + ein Monat Fahrverbot oder eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen. |
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