Sonderaufgabe Wasserrettung

Wasserrettungseinsätze gehören nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren nach dem Brandschutzgesetz (BrschG SH), sondern zu den freiwilligen Aufgaben.

Die Insel Fehmarn ist ein Anziehungspunkt für Wassersportler. Praktisch das gesamte Jahr über findet an den Küsten Wassersport in Form von Kitesurfen, Surfen, Stand Up Paddling, Segeln und Schwimmen statt. Im Bereich der konzessionierten Strände ist die DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs Gesellschaft) mit der Wasserrettung betraut, die Präsenz der DLRG ist aber nur in der Hauptsaison und eingeschränkt in der Nebensaison gegeben. 

Auch auf der Insel Fehmarn gibt es eine Reihe von Gewässern. Die Wasserrettung auf gemeindeeigenen Binnengewässern, Seen und Teichen wurde der Feuerwehr Fehmarn durch die Gemeinde übertragen. Aus diesem Grund ist die Vorhaltung von Einheiten zur Rettung von Menschen aus diesen Gewässern erforderlich.

 


Wasserrettung auf Binnengewässern der Insel Fehmarn

Der ursprüngliche Beschluss der Stadtvertretung vom 30.06.2016 zur Übertragung der Aufgabe der Wasserrettung auf Binnengewässern, Seen und Teichen für alle Feuerwehren der Insel Fehmarn sah vor, dass alle Feuerwehren der Insel Fehmarn für die Wasserrettung auf Binnengewässern, Seen und Teichen zuständig sind. Gemäß des Feuerwehrbedarfsplanes von 2017 sollte bei der Freiwilligen Feuerwehr Dänschendorf und bei der Freiwilligen Feuerwehr Burg auf Fehmarn das Rettungsmittel eines RTB 1 vorgehalten werden. Nach der Zusammenlegung der Freiwilligen Feuerwehr Sulsdorf und Petersdorf zur Freiwilligen Feuerwehr Westfehmarn wurde nach interner Rücksprache durch die neue Gemeindewehrführung festgelegt, dass in der Zukunft nicht die Freiwillige Feuerwehr Dänschendorf sondern ersatzweise die Freiwillige Feuerwehr Westfehmarn mit dem Rettungsmittel eines RTB 1 ausgestattet werden soll.

Hieraus ergibt sich bei den Freiwilligen Feuerwehren eine neue Zuständigkeit für die Wasserrettung. Die Freiwillige Feuerwehr Burg auf Fehmarn und die Freiwillige Feuerwehr Westfehmarn werden somit im Laufe dieses Jahres (2022) mit dem Einsatzmittel eines RTB I ausgestattet werden und erhalten hiermit den Auftrag zur Wasserrettung auf Binnengewässern, Gewässern zweiter Ordnung und inkommunalisierten Flächen. Zusätzlich soll für die übertragene Aufgabe eine Zuordnung der bestehenden Wasserflächen zu den Ausrückebezirken der Ortswehr Burg auf Fehmarn oder Westfehmarn erfolgen, um im Vorwege die jeweilige Zuständigkeit im Falle eines Einsatzes sicher zu stellen.

Beschluss (19 JA, 0 Nein, 0 Enthaltungen): Beschluss: Der Freiwilligen Feuerwehr Burg auf Fehmarn und der Freiwilligen Feuerwehr Westfehmarn wird die Aufgabe zugewiesen, auf Binnengewässern, Gewässern zweiter Ordnung und inkommunalisierten Flächen die Wasserrettung durchzuführen.

 

Zukünftige Wasserrettungseinheiten:

Wasserrettungszug FF Burg a. F. mit RTB1 und ELW1 (gesamte Insel Fehmarn)

Wasserrettungseinheit FF Westfehmarn mit RTB1 und MTW (zusätzlich im Inselwesten)

 


Wasserrettung im Küstennahen Bereich der Ostsee rund um die Insel Fehmarn

Die Aufgabe Wasserrettung auf der Ostsee kann der Freiwilligen Feuerwehr (Stand Mai 2022) nicht übertragen werden (kein Gemeindegebiet). Zudem sind wir nicht mit einem geeigneten Rettungsmittel für die Ostsee (RTB 2) ausgestattet.

Im Bereich der konzessionierten Strände ist die DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs Gesellschaft) mit der Wasserrettung betraut, die Präsenz der DLRG ist aber nur in der Hauptsaison (bis 18:00 Uhr) und eingeschränkt in der Nebensaison gegeben. Außerhalb dieser Zeiten kann die DLRG nicht wie die Feuerwehr durch Meldeempfänger alarmiert werden.

Zuständig für die Wasserrettung im Küstennahen Bereich der Ostsee rund um die Insel Fehmarn ist NICHT die Feuerwehr, sondern die Deutsche Gesellschafft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)! 

Landesregierung SH JUNI 2020:

Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) soll in Zukunft neben ihrer eigenen Aufgabe, der Seenotrettung, die Koordinierung zur Wasserrettung an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins in nichtkommunalen Gewässern übernehmen. Sofern im Notfall keine eigenen Rettungseinheiten der DGzRS zur Verfügung stehen oder andere Organisationen, wie z.B. die DLRG oder Feuerwehr, schneller verfügbar sind, werden diese im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen. 

Konkret soll es so sein, dass die DGzRS im Notfall mit ihren eigenen Rettungseinheiten die Wasserrettung übernehmen wird. Sollten kurzfristig keine ihrer Boote in der Nähe oder andere Einheiten schneller vor Ort sein, wird die Seenotleitung Bremen der DGzRS als Rettungsleitstelle See im Rahmen der Amtshilfe andere Organisationen beauftragen und diese über die zuständige Landrettungsleitstellen organisieren lassen.

 


Wasserrettungseinheit laut Feuerwehrbedarfsplan 2017 / Gutachten 2019

Auf der Insel Fehmarn gibt es eine Reihe von Gewässern. Die Wasserrettung auf gemeindeeigenen Binnengewässern, Seen und Teichen wurde der Feuerwehr Fehmarn am 30.06.2016 (neuer Beschluss am 31.03.2022) durch die Gemeinde übertragen. Aus diesem Grund ist die Vorhaltung von Einheiten zur Rettung von Menschen aus diesen Gewässern erforderlich.
Da nur stehende Gewässer vorhanden sind, kann die Einheit mit einem Rettungsboot 1 (RTB 1) ausgerüstet werden. Eine entsprechende Motorisierung hat zur Verbesserung der Einsatzfähigkeit, insbesondere auf dem Burger Binnensee zu erfolgen. 

Diese Wasserrettungseinheit muss in der Lage sein,
- schnell und unabhängig von der jeweils vorhandenen Ufergestaltung ein Rettungsboot ins Wasser zu bringen,
- mit dem(n) Ersthelfer(n) schnellstmöglich verunfallte Personen erreichen zu können,
- verunfallte Personen aus mittlerer Wassertiefe (bis ca. 3 m) an die Wasseroberfläche zu bringen und dort zu stabilisieren,
- bei vereistem Gewässer eine Rettung von auf dem Eis befindlichen Personen bzw. bereits eingebrochenen Personen durchzuführen.


Für diese Einsätze sind taktische Einheiten erforderlich, die im Minimum aus ca. 9 Einsatzkräften bestehen. Die technische Ausstattung dieser Einheiten muss die folgenden Komponenten umfassen:

- eine Führungskomponente, z. B. ein ELW 1,
- ein Fahrzeug zum Mannschaftstransport, als Zugfahrzeug und zur Technischen Hilfe am Wasser, z. B. ein Löschgruppenfahrzeug oder Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug,
- ein Fahrzeug zum Transport des Bootes,
- ein Rettungsboot RTB 1 nach DIN 14961 ggf. mit Bootsanhänger nach DIN 14962,
- Eisrettungsgeräte,
- ein Rettungsdienstfahrzeug, z. B. ein Rettungswagen (nicht von der Feuerwehr zu stellen).

Es bietet sich an, den Wasserrettungszug im Ortsteil Burg anzusiedeln, da hier die höchste personelle Leistungsfähigkeit besteht und somit eine kurze Ausrückezeit sichergestellt wird.
Damit die Suche nach verunfallten Personen im Nordwesten der Insel schneller vonstattengeht und somit auch die Überlebenschancen erhöht werden, ist auch in diesem Inselteil ein RTB 1 bei einer Ortswehr zu stationieren. Durch diese Vorhaltung wird weiterhin eine Redundanz geschaffen, wenn der Wasserrettungszug der FF Burg aufgrund von Verkehrsbehinderungen oder Paralleleinsätzen verzögert ankommt. Hierfür wurde die FF Westfehmarn laut Stadtvertreterbeschluss 31.03.2022 beauftragt.

(Stand Feuerwehr-Gutachten 2019)


Rettungsmittel & Alarmierung

Als Rettungsmittel für die Wasserrettung (Binnengewässer) wurde ein RTB 1 angeschafft. Dieses ist seit Anfang 2023 einsatzbereit.

Die Alarmierung erfolgt über die IRLS Süd meist mit dem Einsatzstichwort "TH WASSER Y" Technische Hilfeleistung auf dem Wasser, Menschenleben in Gefahr.

Bedeutung: Ein Löschzug mit mindestens einem Satz hydraulischem Rettungsgerät ist zur Bewältigung der Einsatzsituation voraussichtlich ausreichend. Zusätzlich ist abhängig von der Einsatzstelle mindestens ein Klein- oder Mehrzweckboot zum Erreichen der Einsatzstelle und zur Aufgabenerfüllung erforderlich. Beispiele: Grundszenario wie Technische Hilfeleistung (Standard) auf dem Wasser, jedoch mit konkreten Hinweisen auf Menschenleben in Gefahr (z.B. Person im Wasser, KFZ mit Insassen im Wasser, Eisunfall, Tauchunfall)


 

Wasserrettung im Übergang // Pressebericht vom 23.07.2020 von Fehmarn24.de:

Fehmarn –mb– Anfang Juni hatte das Innenministerium eine Lösung für das langjährige Problem der Wasserrettung an Schleswig-Holsteins Küsten verkündet (wir berichteten). Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) soll übernehmen. Für Innenministerin Sabine Sütterlin-Waak (CDU) sind damit die „offenen Fragen“ beantwortet. Sie sieht eine „pragmatische Lösung“ und auch Landesbrandmeister Frank Homrich begrüßt die Lösung mit den gleichen Worten.
  • Feuerwehren und die DRLG sollen mit ins Boot geholt werden
  • Wasserrettung gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr
  • Qualifizierung und ein ostseetaugliches Rettungsboot notwendig 
Denn die Feuerwehren, ebenso wie die DRLG, sollen mit ins Boot geholt werden, nämlich wenn die Seenotretter nicht am schnellsten vor Ort sein können. Andere Organisationen sollen dann einspringen. DGzRS-Geschäftsführer Udo Helge Fox: „Sollten kurzfristig keine DGzRS-Boote in der Nähe oder andere Einheiten schneller vor Ort sein“, werde die Seenotleitung im Rahmen der Amtshilfe andere Organisationen beauftragen und diese über die zuständigen Landrettungsleitstellen organisieren. Für Fehmarn nicht unwahrscheinlich mit einer 75 Kilometer langen Küste.
Vereinbarung wird momentan erarbeitet 
Als noch nicht ausgegoren, unpraktikabel und zu langwierig kritisierten Fehmarns Bürgermeister Jörg Weber und Gemeindewehrführer Volker Delfskamp das Prozedere zuletzt. Der Pressesprecher des Innenministeriums, Dirk Hundertmark, widerspricht. „Amtshilfeersuchen sind in solchen Fällen nicht zeitaufwendig, weil sie unmittelbar über die Leitstelle erteilt werden.“ Die Rettungsleitstelle kläre zudem, welche Einheit welcher Organisation am schnellsten vor Ort sein könne. Zurzeit werde eine Vereinbarung mit der DGzRS erarbeitet, so Hundertmark, darin werde die Amtshilfe zu konkretisieren sein. 
Bis dahin gilt eine Übergangsfrist: „Die Feuerwehren des Kreises Ostholstein, sofern diese dazu in der Lage sind, werden durch das Land um Amtshilfe gebeten.“ Innerhalb ihres Gemeindegebietes dürfen die Wehren nur aktiv werden, wenn „die Gemeindevertretung sie damit beauftragt hat“. Das trifft für Fehmarn nach aktueller Beschlusslage nicht zu. 
Die Wasserrettung gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr. Sie darf diese erst wahrnehmen, wenn ihr diese freiwillige Aufgabe von der Gemeindevertretung übertragen wurde. Anders sieht es aus bei Einsätzen außerhalb des Gemeindegebiets. Dann braucht es keine Beauftragung durch die Kommunalpolitik. 
Amtshilfe durch Wehren, die dazu in der Lage sind 
Was es allerdings braucht, sind eine entsprechende Qualifizierung der Kameraden und die dazugehörige Materialausstattung, um auf der Ostsee aktiv werden zu können – nicht zuletzt ein ostseetaugliches Rettungsboot, ein sogenanntes RTB-2. Weder Fehmarn noch Großenbrode oder Heiligenhafen besitzen ein Boot dieses Typs. Übertrage die Gemeinde die Aufgabe der Wasserrettung auf ihre Wehr, müsse die Gemeinde ihre Feuerwehr auch entsprechend befähigen, so Hundertmark. Heißt: Die Wahrnehmung der Aufgabe erfordert zunächst geschultes Personal und die entsprechende Ausstattung. Alle Fragen scheinen also noch nicht beantwortet zu sein und auch bei der Pragmatik des Vorschlags ist noch Luft nach oben. An der Stelle lässt sich wohl auch Dirk Hundertmarks abschließendes Statement verorten: „Im Rahmen des runden Tisches Wasserrettung wird mit den an der Wasserrettung beteiligten Organisationen an der weiteren Optimierung der Wasserrettung im Land gearbeitet.“

Foto: ehemaliges RTB1 der FF Burg.

 

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