DLA(K) 23/12 CAN

Update zur Ersatzbeschaffung: 

Unsere Drehleiter wird uns im Juli 2025 verlassen und gegen ein Ersatzfahrzeug ausgetauscht, ehe im September 2025 unser neues Hubrettungsgerät erwartet wird. Als Nachfolger ist ein Teleskopmastfahrzeug, aufgabaut durch Bronto/Skylift und Lentner auf einem 16t.-Fahrgestell beschafft worden.

Ab sofort gibt es auf unserer Instagram & Facebookseite wieder einen Abschieds-Countdown mit vielen Highligts aus 20 Jahren DLK

 

Fahrzeugname

Drehleiter Automatik (mit Korb) 23/12 

Funkrufname

Florian Ostholstein 33/32/1

 

Im Dienst seit: 2005

Besatzung: 1/2 (Trupp)

 

23/12 = 23 Meter Rettungshöhe bei 12m Abstand vom Objekt.

Besonderheiten:

  • Farbe: Signalrot
  • Feste Schlauchleitung im ersten Leiterteil

 

 

Die Drehleiter Automatik (mit Korb) 23/12 wird zur Rettung von Menschen in Notlagen, zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfeleistung eingesetzt.

Die DLK rückt als drittes Fahrzeug zur Brandbekämpfung & zur Technischen Hilfe aus.

 

 

 

Beladung Fahrerseite

  • Elektrolüfter
  • Klappbare Trage
  • Schleifkorbtrage
  • Verbandskoffer
  • Bergetuch
  • Axt
  • Kettensägen, Bügelsäge
  • Schnittschutzhose, Schnittschutzjacke, Helm mit Gehörschutz
  • Eisschuhe
  • Scheinwerfer 1000W
  •  Drahtseile
  • Strangkette für Schleifkorbtrage
  • Gurte, Kanister, Schäckel...

 

 

 

 

Ansicht Heck

(mittlerweile mit Heckwarnmarkierung)

Beladung Lafette

  • Notstromaggregat
  • 30m B Druckschlauch

 

 

 

Beladung Podium

  • Absperrkegel
  • Trageaufnahme für den Korb

Beladung Beifahrerseite

  • Feuerwehraxt
  • C / B / D Druckchläuche
  • C / B / D Strahlrohre
  • Atemschutzgeräte & Ersatzflaschen
  • Feuerlöscher
  • Werkzeugkasten
  • Rettungsleinen
  • Monitor
  • Abschleppseil für Fahrzeuge
  • Verteiler

 

 

Fahrerhaus

  • Funkgeräte
  • Verkehrskelle
  • Lampen / Scheinwerfer
  • Warndreieck
  • Warnflagge

 

 

 

Weitere Fotos von der Drehleiter

 

 

 

Härtere Strafe bei Nichteinhalten der Rettungsgasse

Gesetzesauszug § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: 

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht .. bildet,

muss mit einer Geldbuße von mindestens 200 € rechnen.

Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen 

eine Geldbuße von 320€ + ein Monat Fahrverbot oder

eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.