Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr

Die Feuerwehr hat die hoheitliche Aufgabe: „RETTEN, LÖSCHEN, BERGEN, SCHÜTZEN“. Doch um dies leisten zu können, müssen Feuerwehrkameraden zunächst ausgebildet werden. Der Feuerwehrgrundlehrgang wird seit 2020 in Bisdorf (vorher in Bannesdorf) von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Fehmarn ausgebildet.

Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr Burg a. F. beginnt bereits in der Jugendfeuerwehr mit den „Jugendflammen“ 1-3 & der „Leistungsspange“. 

Als Quereinsteiger beginnt die Ausbildung mit dem Feuerwehrgrundlehrgang Truppmann/Truppfrau Teil 1 der Feuerwehr der Stadt Fehmarn.

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Der Grundlehrgang (TM Teil 1):

Der Grundlehrgang besteht aus 70 Stunden Ausbildung, innerhalb eines Jahres.

  • Erste Hilfe Grundlehrgang (16h)
  • 4 Tage (2 Wochenenden) Feuerwehrlehrgang und 1 Tag Abschlussbesichtigung (insgesamt 36h)
  • 18 Stunden Ausbildung & Übung in der Ortsfeuerwehr 

(Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde , Persönliche Ausrüstung, Gerätekunde: Löschgeräte  Schläuche  Armaturen, Rettungsgeräte, Geräte für die einfache Technische Hilfeleistung, sonstige Geräte, Rettung, Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, Verhalten bei Gefahr & Unfallversicherung.)

 

Ist der Feuerwehrgrundlehrgang erfolgreich bestanden worden, wird der Anwärter zum Feuerwehrmann ernannt. Ab jetzt darf der frisch gebackene Feuerwehrmann, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist, auch mit zu Einsätzen ausrücken. Des weiteren können ab jetzt weitere Lehrgänge auf Kreisebene besucht werden.

Feuerwehrmänner/Feuerwehrfrauen unter 18 Jahren dürfen an Übungen und Veranstaltungen in der Aktiven Einsatzabteilung, jedoch nicht an Einsätzen und Lehrgängen auf Kreisebene teilnehmen.

 


Truppmann/Truppfrau Lehrgang Teil 2 besteht aus:

Die Dauer der TM 2 Ausbildung umfasst mindestens 80 Stunden in zwei Jahren.

  • 2 Tage Feuerwehrlehrgang (Retten / Selbstretten & ABC-Gefahren)
  • Teilnahme am Ausbildungs- & Einsatzgeschehen der Ortswehr

(Rechtsgrundlagen, Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes,  ABC-Gefahrstoffe,  Besondere Gefahren im Zivilschutz, ABC-Kampfmittel, Sonderfahrzeuge,  Rettung , Löscheinsatz , Technische Hilfeleistung, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Physische und psychische Belastung, Wasserförderung & Objektkunde)

Weiterhin besteht die Möglichkeit an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ), "Truppmann/Truppfrau 2" bezogene Lehrgänge zu besuchen. (u.a. Zivilschutz, ABC-Kampfmittel)

 


Die weiteren Lehrgänge werden in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) Ostholstein in Lensahn ausgebildet.

Zum Beispiel:

  • Sprechfunk
  • Maschinist
  • Atemschutzgeräteträger
  • Truppführung
  • Motorsägenführung
  • Sanitätsdienst in der Feuerwehr
  • Technische Hilfe 
  • ABC Grundlehrgang


Darüber hinaus gibt es weitere Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee.

Zum Beispiel:

  • Gruppenführung
  • Zugführung
  • Leiten einer Feuerwehr
  • Verbandsführung
  • Ausbilder in der Feuerwehr
  • Seminar Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung
  • Führungskräftetraining
  • Workshop Pressearbeit
  • Gerätewartung
  • Taktisches Führen einer Drehleiter im Einsatz
  • Bahnunfälle
  • Tiefbauunfälle
  • Workshop für BürgermeisterInnen
  • Lehrgang Feuerwehr- / Brandschutzbereitschaften
  • ABC-Einsatz
  • sämtliche Fortbildungen
  • uvm.

 

Auch am Jugendfeuerwehrzentrum (JFZ) in Rendsburg werden Ausbildungen angeboten:

  • Lehrgang für Jugendfeuerwehrwarte
  • Lehrgang für Betreuer der Jugendfeuerwehr
  • Lehrgang Leitung der Kinderfeuerwehr
  • Lehrgang für Betreuer der Kinderfeuerwehr
  • Juleica Lehrgang
  • Spiele in der JF
  • Dynamik in Gruppen
  • Methodik und Didaktik in der JF
  • Fotoseminar
  • Workshop Soziale Medien Feuerwehr
  • Ausbildung PSNV
  • sämtliche Fortbildungen
  • uvm.

 


Fotos: FF Bannesdorf / FF Burg a. F. / Grafiken FTZ, LFS-SH, JFZ-RD

Härtere Strafe bei Nichteinhalten der Rettungsgasse

Gesetzesauszug § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: 

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht .. bildet,

muss mit einer Geldbuße von mindestens 200 € rechnen.

Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen 

eine Geldbuße von 320€ + ein Monat Fahrverbot oder

eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

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