Ausrückordnung im Einsatzfall

Sobald wir zu einem Einsatz alarmiert werden, schickt uns die IRLS Süd (Leitstelle Süd) auf unsere Digitalen Meldeempfänger (DME) auch ein Einsatzstichwort. Anhand des Einsatzstichwortes wissen wir sofort, um welche Art des Einsatzes es sich handelt und rücken dann mit den zugeordneten Fahrzeugen aus.

Wenn beispielsweise ein Verkehrsunfall (TH 00 od. TH Y) gemeldet wurde, rücken wir also nach dem Stichwort Technische Hilfe mit dem ELW, HLF 20, LF 16/12 und der DLK 23/12 aus. Bei Auslösung einer Brandmeldeanlage (FEU BMA) rücken wir dementsprechend mit dem ELW, HLF, LF 8/6 aus. Die Unterstützungs-Einheit (UE) Meeschendorf rückt bei aller Art von FEUER im Meeschendorfer Einsatzgebiet zur Unterstützung der FF Meeschendorf mit Atemschutzgeräteträgern auf dem HLF aus.

 

FEU K

ELW

HLF 20

LF 8/6

 

 

 

FEU BMA

ELW

HLF 20

LF 8/6

 

 

 

FEU (Standard)

ELW

HLF 20

DLK 23/12

LF 16/12

 

 

FEU Y (Menschen in Gefahr)

ELW

HLF 20

DLK 23/12

LF 16/12

LF 8/6

LF 20 KatS

FEU G

ELW

HLF 20

DLK 23/12

LF 16/12

LF 8/6

LF 20 KatS

Flächenbrand

ELW

HLF 20

LF 16/12

LF 8/6

LF 20 KatS

 

TH K

ELW

HLF 20

 

 

 

 

TH K TV (Türöffn.)

ELW

HLF 20

DLK 23/12

 

 

 

TH (Standard)

ELW

HLF 20

LF 16/12

DLK 23/12

 

 

TH WASSER Y

ELW

MTW+RTB

 LF 16/12

DLK 23/12

 

 

DLK Einsatz (Insel)

ELW

DLK 23/12

LF 16/12

LF 20 KatS

   

DLK Einsatz (Festl)

DLK 23/12

LF 8/6

 

 

 

 

Löschhilfe Unterst.Land

ELW

HLF 20

 DLK 23/12

LF 20 KatS

 

 

Begleitschutzfahrt RTW Fehmarnsundbrücke

LF 16/12

LF 20 KatS

 

 

 

 

Unsterstützung Meeschendorf

HLF 20

         

LZ-G Einsatz

MTW

         

4. Brandschutzbereitschaft

Schleswig Holstein (KatS)

LF 20 KatS

MTW        

 

Mindeststärke nach Möglichkeit in der Woche zwischen 07:00 - 17:00 Uhr:

HLF, LF   1/5      DLK  1/1
 


 

 

Härtere Strafe bei Nichteinhalten der Rettungsgasse

Gesetzesauszug § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: 

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht .. bildet,

muss mit einer Geldbuße von mindestens 200 € rechnen.

Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen 

eine Geldbuße von 320€ + ein Monat Fahrverbot oder

eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

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