4. Brandschutzbereitschaft Land Schleswig-Holstein

Katastrophenschutz Schleswig-Holstein

Mit unserem im Juni 2022 übergebenen Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF KatS SH) sind wir in der 4. Brandschutzbereitschaft des Landes Schleswig-Holstein eingeteilt worden. Die Löschfahrzeuge können bei Bränden, bei Stromausfall, Hochwasser, Sturmfluten oder Starkregen eingesetzt werden. Die Fahrzeuge sind außerdem nicht ausschließlich für den Katastrophenschutz vorgesehen, sondern stehen den Wehren, bei denen sie stationiert sind, im Rahmen ihrer täglichen Einsätze als Unterstützung zur Verfügung. Mit dem neuen Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz wurde unser altes LF 16-TS, welches ebenfalls vom Land gestellt war und dem Katastrophenschutz des Kreises Ostholstein zugeteilt war, ersetzt.


Pressemitteilung Innenministerium Schleswig-Holstein:

KIEL. Der Fahrzeugbestand der Katastrophenschutzeinheiten in Schleswig-Holstein wird weiter modernisiert. Das Innenministerium hat jetzt insgesamt elf neue Fahrzeuge an die unteren Katastrophenschutzbehörden übergeben. Bis 2023 beschafft das Land insgesamt 52 Löschfahrzeuge des Typs "Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz" (LF KatS SH) für jeweils rund 310.000 Euro.

"Wir haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Modernisierung und Erweiterung des Fahrzeugbestandes der Katastrophenschutzeinheiten begonnen und setzen diese Modernisierung konsequent fort. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir jetzt weitere Kreise und eine Stadt mit modernster Fahrzeugtechnik ausstatten konnten", erklärt Innenstaatssekretär Jörg Sibbel.

Die Fahrzeuge wurden an die Stadt Lübeck und die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und Plön übergeben. Die Verteilung im Einzelnen:

  • Lübeck: Groß Steinrade und Dänischburg
  • Dithmarschen: Wesselburen und Heide
  • Herzogtum Lauenburg: Schönberg und Gülzow
  • Ostholstein: Burg auf Fehmarn, Hutzfeld, Haffkrug und Damlos
  • Plön: Pülsen

Die Löschfahrzeuge können bei Bränden, bei Stromausfall, Hochwasser, Sturmfluten oder Starkregen eingesetzt werden. Die Fahrzeuge sind außerdem nicht ausschließlich für den Katastrophenschutz vorgesehen, sondern stehen den Wehren, bei denen sie stationiert sind, im Rahmen ihrer täglichen Einsätze als Unterstützung zur Verfügung.

Von den insgesamt zu beschaffenden 52 Fahrzeugen aus dem aktuellen Programm sind damit jetzt insgesamt 41 übergeben worden. Die restlichen Fahrzeuge sollen im kommenden Jahr übergeben werden. (Nachtrag: Fahrzeuge werden Mitte September 2023 ausgeliefert)

Wir werden auch nach Abschluss dieses Programms den Fahrzeugbestand im Bereich des Katastrophenschutzes weiter ausbauen und verbessern. Die Stärkung des Katastrophenschutzes insgesamt ist eines der zentralen Anliegen der neuen Landesregierung. Wir setzen damit konsequent den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg fort, um die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner bestmöglich schützen zu können, so der Innenstaatssekretär.


 

Bildung von Brandschutzbereitschaften

In Schleswig-Holstein werden neu 15 Brandschutzbereitschaften aufgebaut. Jede Bereitschaft gliedert sich in drei Löschzüge mit jeweils zwei LF KatS. Die Brandschutzbereitschaften des Landes sind primär für Einsätze außerhalb des eigenen Kreises und außerhalb des Landes vorgesehen. Die Brandschutzbereitschaften werden innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins für einen bis zu 7 Tage dauernden Einsatz eingesetzt. Mit der Auslieferung der neuen LF-KatS werden bisherige Katastrophenschutzfahrzeuge ausgesondert bzw. vom Kreis Ostholstein veräußert. Diese Fahrzeuge werden den Kommunen zum Kauf angeboten werden. Die neuen LF-KatS werden mit der Einbindung in die Brandschutzbereitschaften SH vermutlich nicht mehr in die kommunalen Bereitschaften einfließen können. In den kommunalen Bereitschaften des Kreises Ostholstein wird es dadurch sicherlich Veränderungen geben. Hier bleibt abzuwarten, ob das Land Schleswig-Holstein hierzu neue Regelungen trifft. Da diese Bereitschaften seinerzeit vorrangig für die überörtliche Löschhilfe innerhalb des Kreises gebildet wurden, wird seitens des Kreisfeuerwehrverbandes prinzipiell am Fortbestand der Bereitschaften festgehalten.

Neustationierung von KatS-Fahrzeugen in Ostholstein

Für den Kreis Ostholstein wurden aus dem Landesbeschaffungsprogramm insgesamt acht LF KatS zugesagt. Der Bund hat bereits zwei weitere LF KatS in Ostholstein stationiert. Somit stellt Ostholstein zukünftig die 4. Brandschutzbereitschaft Schleswig-Holstein mit sechs LF KatS. Die weiteren vier LF KatS werden gemeinsam mit der Stadt Lübeck die 10. Brandschutzbereitschaft bilden. Der Kreis Ostholstein hatte daher Anfang des Jahres 2020 gemeinsam mit dem Kreisfeuerwehrverband Ostholstein begonnen die bisherigen Standortwehren von Katastrophenschutzfahrzeugen und konsequenterweise auch neue mögliche Standorte, die Gemeinden konnten sich mit ihren Feuerwehren dafür bewerben, zu besichtigen. Für die Festlegung der Standorte waren neben der geographischen Abdeckung des Kreises die Erfüllung der Anforderungen gemäß einer Verwaltungsvorschrift maßgebend. Die Anforderungen des Landes bezogen sich dabei u.a. auf die qualifizierte Unterbringung der Fahrzeuge und personelle Anforderungen. Die Fahrzeuge werden an die durch die Kreise und kreisfreien Städte vorgeschlagenen geeigneten Wehren übergeben und dürfen anteilig in der Brandschutzbedarfsplanung für den örtlichen (kommunalen) Brandschutz angerechnet werden. Der Kreis Ostholstein hat den Kommunen des Kreises seine Entscheidung mitgeteilt. Mit dem Schreiben wurde auch die zeitliche Reihenfolge der Auslieferung der Fahrzeuge an die Feuerwehren festgelegt. Für die Entscheidung über die zeitliche Reihenfolge war u.a. maßgebend, dass Standorte mit bisherigen Fahrzeugen vorrangig in Betracht gezogen werden und auch das Alter der Bestandsfahrzeuge berücksichtigt wird. Die Landesfahrzeuge sollen Mitte 2022 und Ende 2023 ausgeliefert werden. Sofern alle Fahrzeuge LF KatS ausgeliefert sind, ergeben sich folgende zukünftige Standorte:

 


Zusammensetzung 4. Brandschutzbereitschaft Land SH

Bereitschaftsführer Dirk Westphal FF Burg a. F.
Stellv. Bereitschaftsführer Alexander Wengelewski FF Neustadt i. H.
Zugführer erster Zug Malte Niebuhr FF Burg a. F.
stellv. Zugführer erster Zug Jan Engler FF Damlos
Gruppenführer LF KatS 33-47-02 Benjamin Göbel FF Burg a. F.

 

Die 4. Brandschutzbereitschaft ist in drei Löschzüge aufgeteilt: 

1. Zug

2. Zug 

3. Zug 

MZF

in Planung

MZF

in Planung

MZF

in Planung

LF KatS-SH 

FF Burg a. F.

LF KatS-SH

FF Neustadt i.H.

LF KatS-SH 

FF Grömitz

LF KatS-SH 

FF Damlos

LF KatS-Bund

FF Röbel (Süsel)

LF KatS-SH 

FF Grube

     

Zusätzlich zu den LF KatS-Fahrzeugen sind Mehrzweckfahrzeuge für die Zugführer und ein ELW für den Bereitschaftsführer geplant. Die restlichen 4 LF KatS Fahrzeuge des Kreises Ostholstein bilden zusammen mit Fahrzeugen aus der Hansestadt Lübeck die 10. Brandschutzbereitschaft des Landes SH. 

 


Einsätze der 4. BSB-SH:

Hier erfolgt die Aufzählung der abgeleisteten Einsätze unserer Bereitschaft:

Zu einem ersten Voralarm kam es bereits Anfang August, dort kam die Anforderung für einen Waldbrandeinsatz nach Sachsen. Der Voralarm wurde jedoch zwei Tage später wieder zurück genommen, unsere Bereitschaft wurde nicht mehr benötigt.

Voralarm

Einsatzalarm

Einsatzbericht

11.11.22 17:59 Deichverteidigung Fehmarn, keine Tätigkeit

12.11.22 08:04 I ÜBUNG / Übungsalarm für 4.BSB, DV Fehmarn, BR Lensahn

https://www.ff-burg.de/index.php/einsaetze/einsatzbericht/849.html

- 04.01.24 12:13 TH 00, Hochwasserlage / BR FTZ Lensahn / EO Fehmarn, Klausdorf // mehrere Lenzeinsätze Insel Fehmarn folgt

 


Übungen der 4. BSB-SH:

Im November 2022 fand eine erste Übung zusammen mit dem THW und LKN bei uns auf Fehmarn statt. Alle Infos hierzu:

https://www.ff-burg.de/index.php/einsaetze/einsatzbericht/849.html 

erste gemeinsame Übung des ersten Zuges der 4.BSB SH im September 2023 in Damlos:

https://www.ff-burg.de/index.php/einsaetze/einsatzbericht/964/unterstuetzung-zur-bekaempfung-eines-waldbrandes-ueber-lange-wegstrecke.html 

Im November 2023 findet die nächste Übung der gesamten 4.BSB statt. Wir halten Euch auf Social Media auf dem laufenden...


Führungspersonal der Brandschutzbereitschaften

Das Ministerium für Inneres (MILIG) hat 2021 bei den schon aufgestellten Bereitschaften für das benannte Führungspersonal Einweisungen u.a. mit folgenden Themen durchgeführt:

 Arbeitsweise / Regelungen gem. dem Konzept des Landes

 Aufgaben und Zusammenarbeit mit dem MoFüSt SH

 Ausbildungsinhalte für den Standort

 Regelungen des Kreises

 Sonstiges

Schon 2022 ist diese Einweisung für Führungspersonal der Brandschutzbereitschaften SH in Ostholstein geplant. In Absprache mit der unteren Katastrophenschutzbehörde Ostholstein sollen für die bereits organisatorisch aufgestellten Brandschutzbereitschaften das Führungspersonal benannt werden. Somit wird ebenfalls sichergestellt, dass fehlende Ausbildung zeitnah eingesteuert werden kann. Dazu läuft folgendes Verfahren bzw. ist folgendes weiteres Verfahren geplant: Mitte Dezember 2021 startete die Stellenausschreibung für die Bereitschaftsführung und stellv. Bereitschaftsführung der 4. Brandschutzbereitschaft sowie für die stellv. Bereitschaftsführung der 10. Brandschutzbereitschaft. Bewerbungsende ist der 31.01.2022. Danach ist folgendes weiteres Vorgehen geplant:

 Mitte Februar: Treffen der beteiligten Wehren mit Beratung über die künftige Bereitschaftsführung

 Anfang März: Bestellung der Bereitschaftsführung durch zuständige Fachbehörde

 Danach: Aufgabe der neuen Bereitschaftsführung, Zugführungen und stellv. Zugführungen zu benennen und dem Kreis OH über den KFV OH zur Ernennung vorzuschlagen.

 Die Gruppenführungen werden von den Wehren in eigener Verantwortung benannt.


Aufgaben einer Bereitschaftsführung:

 leitet im Einsatz die unterstellten Kräfte

 ist verantwortlich für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft

 erstellt einen Jahresdienstplan und organisiert die Aus- und Weiterbildung

 hält Verbindung zwischen Fachdienst Sicherheit und Ordnung – Katastrophenschutz, KFV OH und den zuständigen Wehrführungen

 Teilnahme an Bereitschaftsführertreffen auf Landes- und Kreisebene

 

Die Ausbildung der Feuerwehrführungskräfte erfolgt gemäß den gültigen Vorschriften an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee. Unterlagen zu verschiedenen Themen werden der Bereitschaftsführung durch die LFS zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert. Die Bereitschaftsführungen und deren Stellvertretungen werden auf Vorschlag der unteren Katastrophenschutzbehörde vom MILIG (Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung) bestellt. Für die Tätigkeit einer Bereitschaftsführung und stellv. Bereitschaftsführung wird eine Aufwandsentschädigung gemäß den Entschädigungsrichtlinien Feuerwehr gezahlt. Die Bereitschaftsführung ist der unteren Katastrophenschutzbehörde OH (Fachdienst Sicherheit und Ordnung) unterstellt. Der KFV OH berät im fachlichen Dingen und steuert die Fachausbildung.


 

Quellenangabe: schleswig-holstein.de, kfv-oh.de, FF Burg a. F. / Stand September 2023

Härtere Strafe bei Nichteinhalten der Rettungsgasse

Gesetzesauszug § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: 

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht .. bildet,

muss mit einer Geldbuße von mindestens 200 € rechnen.

Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen 

eine Geldbuße von 320€ + ein Monat Fahrverbot oder

eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

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