DLA(K) 23/12 CAN

Update zur Ersatzbeschaffung: 

Unsere Drehleiter hat uns im Juli 2025 verlassen und wurde gegen ein Ersatzfahrzeug ausgetauscht, ehe im September 2025 unser neues Hubrettungsgerät erwartet wird. Als Nachfolger ist ein Teleskopmastfahrzeug, aufgebaut durch Bronto/Skylift und Lentner auf einem 16t.-Fahrgestell beschafft worden.

Ab sofort gibt es auf unserer Instagram & Facebookseite wieder einen Abschieds-Countdown mit vielen Highligts aus 20 Jahren DLK

 

Fahrzeugname

Drehleiter Automatik (mit Korb) 23/12 

Funkrufname

Florian Ostholstein 33/32/1

 

Im Dienst: 2005-2025

Besatzung: 1/2 (Trupp)

 

23/12 = 23 Meter Rettungshöhe bei 12m Abstand vom Objekt.

Besonderheiten:

  • Farbe: Signalrot
  • Feste Schlauchleitung im ersten Leiterteil

 

 

Die Drehleiter Automatik (mit Korb) 23/12 wird zur Rettung von Menschen in Notlagen, zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfeleistung eingesetzt.

Die DLK rückt als drittes Fahrzeug zur Brandbekämpfung & zur Technischen Hilfe aus.

 

 

 

Beladung Fahrerseite

  • Elektrolüfter
  • Klappbare Trage
  • Schleifkorbtrage
  • Verbandskoffer
  • Bergetuch
  • Axt
  • Kettensägen, Bügelsäge
  • Schnittschutzhose, Schnittschutzjacke, Helm mit Gehörschutz
  • Eisschuhe
  • Scheinwerfer 1000W
  •  Drahtseile
  • Strangkette für Schleifkorbtrage
  • Gurte, Kanister, Schäckel...

 

 

 

 

Ansicht Heck

(mittlerweile mit Heckwarnmarkierung)

Beladung Lafette

  • Notstromaggregat
  • 30m B Druckschlauch

 

 

 

Beladung Podium

  • Absperrkegel
  • Trageaufnahme für den Korb

Beladung Beifahrerseite

  • Feuerwehraxt
  • C / B / D Druckchläuche
  • C / B / D Strahlrohre
  • Atemschutzgeräte & Ersatzflaschen
  • Feuerlöscher
  • Werkzeugkasten
  • Rettungsleinen
  • Monitor
  • Abschleppseil für Fahrzeuge
  • Verteiler

 

 

Fahrerhaus

  • Funkgeräte
  • Verkehrskelle
  • Lampen / Scheinwerfer
  • Warndreieck
  • Warnflagge

 

 

 

Weitere Fotos von der Drehleiter

 

 

 

Härtere Strafe bei Nichteinhalten der Rettungsgasse

Gesetzesauszug § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: 

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht .. bildet,

muss mit einer Geldbuße von mindestens 200 € rechnen.

Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen 

eine Geldbuße von 320€ + ein Monat Fahrverbot oder

eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

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